Gesetzliche Voraussetzungen für Krankenfahrten
Zu den nicht genehmigungspflichtigen Fahrten zählen alle Fahrten zu einem stationären Klinik- oder Reha/Kuraufenthalt, sowie die Rückfahrt bei Entlassung.
Für vor- und nachstationäre Untersuchungen werden, sofern sie einen stationären Aufenthalt verkürzen oder gar vermeiden, die Fahrten ebenfalls 5 Tage vor Aufnahme und bis 14 Tage nach Entlassung ohne vorherige Genehmigung von Ihrer Kasse übernommen.
Voraussetzung für alle genannten Fahrten ist die "Verordnung einer Krankenbeförderung" von Ihrem Arzt.
Zu den Genehmigungspflichtigen Fahrten zählen alle Fahrten zu einer Dauer- oder hochfrequenten Behandlung, wie z.B.
Fahrten zu ambulanten Arztbesuchen werden in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Auch für solche Fahrten gibt es Ausnahmeregelungen:
Haben Sie den Pflegegrad 3 und sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem
Merkzeichen "G", oder Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5, oder eines der Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" im Schwerbehindertenausweis, sind Sie berechtigt, für ambulante Arztbesuche ein Taxi zu nutzen. Wie bei den genehmigungspflichtigen Fahrten ist hier ebenfalls die "Verordnung einer Krankenbeförderung" von Ihrem Arzt notwendig.
Haben Sie Fragen hierzu, benötigen Sie Hilfe bei der Beschaffung der "Verordnung einer Krankenbeförderung" oder der Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse, dann rufen Sie uns unverbindlich an.
07561/6633
Wir sind 7 Tage die Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar!
Taxi Böhm e.K.
Taxi- und Mietwagenunternehmen
Steinbeisstr. 15
88299 Leutkirch im Allgäu
Filiale Wangen
Fahrdienst Mietwagen
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in Vollzeit, Teilzeit
und auf 538,- € Basis.
Bei Interesse rufen Sie uns an
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Neu in Wangen
Seit Oktober 2013 sind wir jetzt auch mit unserer Filiale in Wangen erreichbar.
Unsere Rufnummer für Wangen: 07522/1080
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Mit dem neuen Internetauftritt können wir Sie nun aktuell über unsere Leistungen informieren.