Leistungen

Krankenfahrten (gesetzliche Voraussetzungen)

 

 

Auch nach der Gesundheitsreform werden noch Fahrtkosten für Krankenfahrten mit dem Taxi von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

 

Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen und rechnen somit direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen also nicht bei uns in Vorkasse gehen.

Sie tragen, sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, nur den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises (mindestens 5€, maximal 10€ pro Fahrstrecke). Diesen Betrag entrichten Sie gegen Quittung direkt bei uns im Fahrzeug.

 

Unter Krankenfahrten mit dem Taxi versteht man die Beförderung von Kranken, die sitzend gefahren werden können und die keine medizinische Betreuung / Behandlung während der Fahrt benötigen.

 

Mögliche Krankenfahrten sind Transporte

 

  • zum stationären Krankenhausaufenthalt und bei Entlassung
  • zu Reha- und Kuraufenthalten
  • zur Strahlentherapie
  • zur Chemotherapie
  • zur Dialysebehandlung
  • zu ambulanten Operationen
  • zu ambulanten Arztbesuchen (siehe gesetzliche Voraussetzungen)
  • nach einem Arbeitsunfall

 

und die jeweilige Rückfahrt nach Hause.

 

 

Bei Fahrten zu Ihnen nicht vertrauten Einrichtungen begleiten wir Sie am Behandlungsort, bringen Sie bei stationären Aufenthalten zur Aufnahme und, falls gewünscht, auf die jeweilige Station.

Hierbei handeln wir stets diskret und verschwiegen.

 

 

  • Stationärer Krankenhausaufenthalt

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausgestellt bekommen, werden die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung, jeweiligem Krankenhaus und zurück ohne vorherige Genehmigung von ihrer Kasse übernommen. Dasselbe gilt auch für vorstationäre Untersuchungen bis 5 Tage vor Aufnahmedatum und nachstationäre Untersuchungen bis 14 Tage nach Entlassdatum.

 

  • Reha- und Kuraufenthalt

Können Sie eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" vorweisen, gelten hier die gleichen Bedingungen wie bei stationären Krankenhausaufenthalten.

 

  • Strahlentherapie

Wenn Sie eine Behandlung in der Strahlentherapie benötigen, fahren wir Sie, nach erfolgter Genehmigung einer "Serienbehandlung" durch Ihre Krankenkasse, in die für Sie zuständige radiologische Klinik in Memmingen, Kempten, Ravensburg, Ulm oder anderen Standorten. In der Regel warten wir bei dieser Behandlung vor Ort und bringen Sie nach Behandlungsende direkt wieder nach Hause. Somit haben Sie keine langen Verweilzeiten am Behandlungsort.

 

  • Chemotherapie

Bei der Chemotherapie verhält es sich ähnlich wie bei der Strahlentherapie. Wir bringen Sie in die jeweilige onkologische Klinik oder Praxis und warten, je nach Behandlungsdauer, bis zum Behandlungsende oder holen Sie zu einem abgesprochenen Zeitpunkt wieder ab.

 

  • Dialysebehandlung

Bei der Dialysebehandlung werden die Patienten je nach Behandlungsfrequenz bis zu dreimal pro Woche von uns in die behandelnde Dialysepraxis in Leutkirch, oder z.B. Isny, Memingen und Ravensburg gebracht.

Die Patienten werden direkt nach Behandlungsende von uns in der Praxis abgeholt und nach Hause gefahren.

 

  • Ambulante Operationen

Wenn Sie eine ambulante Operation geplant haben, dann benötigen Sie lediglich eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" von Ihrem Arzt.

Wir fahren Sie dann nach vorheriger Genehmigung von Ihrer Krankenkasse zum Behandlungsort und wieder zurück nach Hause. Dieses gilt auch, ebenso wie bei stationären Klinikaufenthalten, für die Voruntersuchungen bis 5 Tage vor OP-Termin und Nachuntersuchungen bis 14 Tage nach OP-Termin.

 

  • Arbeitsunfälle

Nach einem Arbeitsunfall benötigen Sie vom behandelnden BG-Arzt ebenfalls eine "Verordnung einer Krankenbeförderung".

Mit dieser können Sie für Fahrten (zu Arztbesuchen, ambulanten Operationen, stationären Aufenthalten, Krankengymnastik usw., die mit dem Arbeitsunfall in Verbindung stehen) das Taxi nutzen.

Für diese Fahrten sind bei der Berufsgenossenschaft keine Zuzahlungen zu leisten.

 

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